Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tattoo-Gutscheine
von Isabella Marowski
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von Isabella Marowski, Homberger Straße 37, 40882 Ratingen, (nachstehend ″Ich″), ausgegebenen Tattoo-Gutscheine.
2. Datenschutz
Ich nutze personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.
3. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Reklamationen bei Kauf
Reklamationen beim Kauf eines Tattoo-Gutscheins von Isabella Marowski müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf werden nicht mehr anerkannt. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
5. Gültigkeitszeitraum
Tattoo-Gutscheine von Isabella Marowski haben Gültigkeit in dem aufgedruckten Zeitraum. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig.
6. Ausgabe
Der Gutschein wird von mir persönlich in Papierform ausgegeben. Die Zustellung erfolgt entweder persönlich oder postalisch nach geleisteter Zahlung in Höhe des ausgestellten Betrages.
7. Einlösung
Tattoo-Gutscheine von Isabella Marowski können bei mir persönlich – nach Erbringung der Dienstleistung im Rahmen einer oder mehrerer Tätowierung/en in einer einzelnen Sitzung - eingelöst werden. Gutschein-Guthaben wird weder ausgezahlt noch verzinst; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden.
Bei Verlust eines solchen Tattoo-Gutscheins ist kein Ersatz möglich.
Ein solcher Gutschein kann nur für die Bezahlung einer Tätowierung und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
Tattoo-Gutscheine von Isabella Marowski können kombiniert werden.
8. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Tattoo-Gutscheins kann strafrechtlich verfolgt werden. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.
9. Erstattung
Sollte der Wert der Tätowierung nicht mindestens dem Gutscheinwert entsprechen, wird etwaiges Restguthaben des Tattoo-Gutscheins von mir nicht erstattet.
Der Gutschein ist bei Abschluss des Kaufvertrages bzw. Dienstvertrages für die Einlösung gegen eine Dienstleistung (Erbringung einer Tätowierung auf Kundenwunsch) gedacht und kann im Nachhinein nicht anders behandelt werden.
Sollte Restguthaben verbleiben, wird von mir ein neuer Gutschein über das verbleibende Guthaben ausgestellt. Die Gültigkeit wird entsprechend des Ausstellungsdatums verlängert. Das Restguthaben verfällt zur auf dem Gutschein notierten Gültigkeit.
Gutschein-Guthaben wird weder ausgezahlt noch verzinst.
10. Übertragbarkeit
Ein Tattoo-Gutschein von Isabella Marowski ist - trotz eventueller Eintragung eines Empfängers - übertragbar. Der Name dient dem hauptsächlichen Zweck, die persönliche Beziehung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten zu dokumentieren.
Stand: 10/2020